Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
In diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten die folgenden Definitionen: Saibhir Interior
Sitz am
Am Wolfsbach 33D
56244 Helferskirchen
Deutschland
HRB: 156576
USt-IdNr: 2428960
Telefon: +49 (26) 19 83 05 689
E-Mail: hello@saibhirinterior.de
Vertrag: Jede Vereinbarung zwischen Saibhir und dem Käufer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Vereinbarung über die Lieferung von Waren und jede Änderung oder Ergänzung dazu. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Saibhir ihn dem Käufer schriftlich bestätigt hat oder weil Saibhir den Vertrag ausführt. Käufer: Jeder, der mit Saibhir einen Vertrag über die Lieferung von Waren abschließt. In diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten die folgenden Definitionen: Saibhir
§ 1 Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich
1. Die nachstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Verkäufer Saibhir und dem Kunden.
2. Im Falle dauerhafter Geschäftsbeziehungen zwischen Saibhir und dem Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen lieferungen und dienstleistungen.
3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern iSd §§ 14, 310 Abs.1 BGB, im Folgenden auch Kunden genannt.
4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden (falls vorhanden) werden nur insoweit Teil des Vertrags, wie deren Inhalt mit den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen übereinstimmt bzw. insoweit wie Saibhir ausdrücklich und in Schriftform deren Anwendung zugestimmt hat.
5. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Kunden zur Ausführung
eines Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
6. Rechte, die dem Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Lieferund Zahlungsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
7. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei der Angebotsübermittlung dem Kunden per E-Mail durch Saibhir zugeschickt. Mit dem Bestelleingang gelten diese vom Kunden als akzeptiert und es bedarf keiner gesonderten Zustimmung für ihre Gültigkeit.
8. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit sowie nachträglich durch Saibhir ergänzt und abgeändert werden.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- und Verbrauchsangaben sowie sonstige Beschreibungen der Produkte aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Produkte dar.
3. Der Verkäufer behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentumsund Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollte dies dennoch der Fall sein ist mit gerichtlichen Konsequenzen zu rechnen.
4. Die in Katalogen, Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben gemachten Angaben sind unverbindlich, in dem Sinne, dass geringfügige Abweichungen – selbstverständlich im Ermessen von Saibhir – kein Grund zur Ablehnung der von Saibhir gelieferten Ware sind, mit Ausnahme von Fällen, in denen Saibhir ausdrücklich und schriftlich bestätigt, dass die Waren bestimmte Spezifikationen und/oder Eigenschaften aufweisen.
5. Leder und Holz ist und bleibt ein Naturprodukt. Wenn wir Ihnen ein Muster oder ein Foto zeigen oder zur Verfügung stellen, tun wir dies nur als Referenz. Das Material, die Farbe oder die genauen Maße oder das Herstellungsverfahren des Produkts können jederzeit vom Muster oder Bild abweichen.
6. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn dem Verkäufer ein Zahlungsnachweis über die vereinbarte Anzahlung oder den vollständigen Kaufbetrag auf das Konto der Firma Saibhir vorliegt. Erst daraufhin kann die Ware für den Kunden reserviert werden. Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen auf dem Bankkonto von Saibhir eingehen. Sobald wir den Zahlungsnachweis erhalten haben und die Ware als reserviert gilt, hat der Kunde keine Möglichkeit vom Auftrag zurückzutreten. Andernfalls muss der Kunde 70% des Gesamtauftragswer- tes an Saibhir entrichten.
Dies gilt auch, wenn das Geld nach 7 Tagen nicht auf dem Bankkonto von Saibhir eingegangen ist.
7. Kommt der Käufer einer vertraglichen Verpflichtung nicht nach, ist der Käufer außerdem verpflichtet, die entstandenen Inkassokosten einschließlich der Anwaltskosten sowie der Kosten für interne und externe Rechtsberatung in der Höhe von mindestens 25 % zu ersetzen. des ausstehenden Betrags, ohne dass Saibhir diesen Mindestbetrag nachweisen muss.
8. Die Zahlungen des Käufers dienen stets zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend der am längsten fälligen und fälligen Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
9. Saibhir ist berechtigt, den Vertragsabschluss mit dem Kunden zu verweigern.
10. Gegenstand eines möglichen Vertrags kann nur die Lieferung von Waren in den in einem Angebot, in Preislisten oder ähnlichen schriftlichen Unterlagen von Saibhir angegebenen Bestelleinheiten sein.
11. Saibhir unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um ihrer Lieferverpflichtung nachzukommen.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen & Zinsen
1. Alle Zahlungen des Käufers erfolgen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug und/oder Verrechnung und/oder Aussetzung auf ein vom Käufer zu benennendes Bankkonto zugunsten von Saibhir.
2. Saibhir ist jederzeit berechtigt, vor Beginn oder Fortsetzung der Vertragsausführung eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung des Kaufpreises oder eine andere Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises zu verlangen.
3. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in den aktuellen Preislisten angegebenen Preise von Saibhir. Die Preise können täglichen Schwankungen unterliegen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen auf dem Konto der Firma Saibhir eingehen, kann Saibhir den Auftrag vorbehaltlos stornieren.
4. Sofern nicht anderweitig vereinbart werden alle Preise in EURO angegeben und enthalten keine (21%) Umsatzsteuer. Diese wird zusätzlich und in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Regelsatzes erhoben.
5. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Niederlande können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. .überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
6. Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten alle Preise für Lieferungen innerhalb Deutschlands sowie bei Selbst Abholen/Lieferungen außerhalb Deutschlands, frei Frachtführer (Free Carrier; FCA). Im Fall von FCA sind sämtliche Steuern, Abgaben, Zölle und öffentlichen Gebühren wie Export, Transit und Importgebühren, Versicherungsgebühren sowie weitere Genehmigungen vom Kunden zu tragen.
7. Sofern nicht anderweitig vereinbart, erfolgen die Lieferungen vorbehaltlich Vorauszahlung.
8. Die von Saibhir angegebenen Verkaufspreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.) und sonstiger staatlicher Abgaben (Einfuhr-, Zoll und Abfertigungskosten), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Saibhir ist berechtigt, die Preiserhöhung kostenbestimmender Faktoren, die nach Vertragsschluss, jedoch vor Lieferung, eingetreten ist, an den Käufer weiterzugeben.
10. Die von Saibhir zu liefernden Waren sind nur nach Art und Marke maßgebend. Wurde eine Verpackung, Ausführung, Ausführung und/oder Art geändert, wird Saibhir durch Lieferung der insoweit geänderten Ware zum vereinbarten Preis freigestellt.
11. Alle Rechnungen oder Angebote von Saibhir sind freibleibend. Die Rechnung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder des Angebots auf dem Konto von Saibhir eingegangen ist.
12. Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich erklärt, dass das Angebot unwiderruflich ist.
13. Darüber hinaus kann der Materialpreis abweichen. Ein definitiver Vertrag kommt daher erst dann zustande, wenn wir Ihre Bestellung schriftlich bestätigt haben und Sie diese Bestätigung mit Ihrer Unterschrift und Ihrem Firmenstempel per Post, Fax oder E-Mail zurücksenden.
14. Es stellt sich manchmal insbesondere bei Sonderhölzern und ledern heraus, dass unsere Einkaufskosten erheblich höher sind als erwartet. Aus diesem Grund sind Angebote nur 7 Tage gültig und Angebote gelten nur für die jeweilige Bestellung und nicht für zukünftige Bestellungen.
15. Wenn Sie die Proforma-Rechnung im Zusammenhang mit der Vorauszahlung nicht innerhalb des vereinbarten Termins begleichen, führt dies zu einer Preisänderung oder Stornierung der Bestellung.
16. Bei Daueraufträgen kann es vorkommen, dass unser Einkaufspreis aufgrund zwischenzeitlicher Preiserhöhungen bei unseren Lieferanten um mehr als 15 % höher ist, als wir aufgrund der Auftragsbestätigung festgestellt haben. In solchen Fällen können wir den Preis in Ihrer Auftragsbestätigung um denselben Prozentsatz erhöhen. Wir werden Sie selbstverständlich umgehend informieren und stellen Ihnen dann die Wahl, diese Preiserhöhung zu akzeptieren oder den Kauf bezüglich der noch nicht gelieferten Produkte zu stornieren.
17. Schließlich sind wir nicht an Angebote oder Bestätigungen gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise erkennen kann, dass die Bestellung oder das Angebot einen offensichtlichen Irrtum oder Tippfehler enthält.
18. Saibhir ist berechtigt, sich bei der Ausführung Ihrer Bestellung(en) Dritter zu bedienen.
19. Sofern nicht anderweitig vereinbart, sind alle Rechnungen unverzüglich nach deren Erhalt vollumfänglich fällig und zahlbar auf unser Bankkonto.
20. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, führt dies zu einer Änderung oder Stornierung der Bestellung und wir berechnen Ihnen leider die Kosten, die uns im Zusammenhang mit der Stornierung entstanden sind.
21. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Saibhir berechtigt:
a) Von dem entsprechenden Zeitpunkt ab Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem basiszinssatz berechnen und/oder
- b) Kasse zu verlangen und/oder
- c) Lieferungen auszusetzen und/oder
- d) Weitere Schadensersatzansprüche geltend zu
22. Saibhir hat gegenüber dem Käufer, der nicht fristgerecht bezahlt hat oder gegebenenfalls bei einem Kreditversicherer nicht mehr versicherbar ist, unbeschadet seiner sonstigen Rechte aus diesen Bedingungen und/oder dem Gesetz das Recht, die Vorkasse und/oder sofortige Zahlung bei erstmaliger
Übergabe der Ware an den Käufer (Nachnahme) für alle laufenden Verträge zwischen Saibhir und dem Käufer. Der Käufer ist in diesem Fall darüber hinaus verpflichtet, auf erstes Anfordern von Saibhir an einer Verpfändung zugunsten von Saibhir an allen gegenwärtigen und zukünftigen Beständen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräten und Betriebsvermögen des Käufers mitzuwirken, die als Sicherheit für die Zahlung von alle Ansprüche, die Saibhir aus welchem Grund auch immer gegen den Käufer hat oder erwerben wird. Weigert sich der Käufer, dieser Sicherheit nachzukommen, ist Saibhir berechtigt, den betreffenden Vertrag durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen, wodurch Saibhir das Recht auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 35 % des betreffenden Umsatzes erwirbt in der Vereinbarung.
23. Ansprüche, die Saibhir gegen den Käufer hat, sind dinglich nicht haftbar, es sei denn, Saibhir hat der Verpfändung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
24. Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Inverzugsetzung in Verzug und schuldet von diesem Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% pro angefangenen Monat auf den geschuldeten Betrag, auch bei Zahlungsaufschub vereinbart.
25. Einwände gegen den Rechnungsbetrag setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
26. Hält der Zahlungsverzug des Kunden an und ist er nicht in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, so trägt der Kunde alle zumutbaren Kosten, die bei der Erlangung der Zahlung anfallen, insbesondere gerichtliche und außergerichtliche Kosten.
§ 4 Lieferung und Leistung
1. Angaben wie Maße, Gewichte, Parameter für die Nutzung, Lade und andere Kapazitäten, Toleranzen, technische Daten und ähnliche Informationen, die in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Produktbeschreibung enthalten sind, sind ausschließlich Richtwerte, es sei denn, die Nutzbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck bedarf einer genauen Übereinstimmung. Handelsübliche Abweichungen, Abweichungen in folge gesetzlicher Vorschriften oder Abweichungen, die technische Verbesserungen betreffen, sowie der Aus tausch von (Einzel-) Teilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, solange die entsprechende Abweichung oder der Austausch nicht die Nutzbarkeit der Waren für den vertraglich vorgesehenen Zweck beeinträchtigt.
2. Sie sind verpflichtet, die von Ihnen erworbenen Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung an Sie bzw. zum Zeitpunkt der vertragsgemäßen Bereitstellung an Sie abzunehmen.
3. Zu diesem Zeitpunkt geht auch das Risiko von Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Produkte auf Sie über. Wenn Sie den Transport selbst organisieren, geschieht dies ab dem Moment, in dem sie im Lager oder Lager verladen werden.
4. Wenn Sie die Lieferung verweigern oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht erteilen, können wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
5. Für die Lieferung innerhalb der Niederlande wird für die meisten Modelle ein Betrag von 15 (€) Euro pro Artikel ohne Mehrwertsteuer berechnet.
6. Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands wird ein Betrag von 18 (€) Euro pro Artikel ohne Mehrwertsteuer berechnet.
7. Bei Lieferungen außerhalb der Niederlande und Deutschlands wird der Preis auf der Grundlage des Bestimmungsortes berechnet.
8. Befindet sich Ihr Unternehmen in Liquidation, Zahlungseinstellung oder Konkurs, werden alle unsere Forderungen sofort fällig.
9. Die Lieferung erfolgt im Lager von Saibhir in Sevenum oder Helferskirchen in Deutschland, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich eine andere
Versandart vereinbart. Ab dem Moment, in dem die Ware das Lager verlassen hat, geht sie auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
10. Waren, die nicht ab Lager in Sevenum oder Helferskirchen geliefert werden, gehen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ware das Werk verlässt, auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
11. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, wenn der Transport durch oder im Auftrag von Saibhir erfolgt.
12. Sofern nicht anderweitig vereinbart, beginnt die Lieferfrist (wenn sie in Form eines Zeitraums und nicht in Form eines Termins geregelt wurde) zum Zeitpunkt des Erhalts der vereinbarten Anzahlung bzw. Vorauszahlung des Kaufbetrages. Sie gilt als eingehalten, wenn die Waren Saibhir zum Ablauf der Frist verlassen haben oder Saibhir mitgeteilt hat, dass die Waren versandfertig sind. Die Einhaltung der Lieferfristen erfolgt vorbehaltlich des korrekten und fristgerechten Eingangs von Lieferungen bei Saibhir selbst.
13. Sofern nicht anderweitig vereinbart, wählt Saibhir die Verpackung und die Versandart nach eigenem Ermessen.
14. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, für Kunden liefert Saibhir Frei Frachtführer bis zum vereinbarten Frachtführer (FCA).
15. Die Waren an sich sowie die Lieferungen werden grundsätzlich nicht durch Saibhir versichert. Der Kunde hat die Möglichkeit die Lieferung zusätzlich auf seine Kosten zu versichern oder Saibhir gegen eine festgelegte Zahlung damit zu beauftragen. Für die Versicherungspolice setzen wir einen Dritten ein oder vermitteln diese an unseren Kunden.
16. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Waren an die mit dem Transport beauftragte Drittpartei übergeben werden. Dies gilt auch, wenn eine „frachtfreie“ Lieferung vereinbart wurde. Im Falle von Verzögerungen beim Versand, für die der Kunde verantwortlich ist, geht die Gefahr mit Auswahl der zu liefernden Waren und Benachrichtigung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über. Rückgaberechte, die Saibhir dem Kunden freiwillig eingeräumt hat, bleiben von dieser Bestimmung unberührt.
17. Die Lieferzeit bzw. Ausführungsfrist wird von Saibhir annähernd bestimmt. Bei der Festlegung der Lieferzeit und/oder der differenzierten Bedingungen geht Saibhir von den ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen aus. Angegebene Lieferzeiten können niemals als Fristen angesehen werden und berechtigen in keiner Weise zu Schadensersatz.
18. Da wir von einem Werks- und Materiallieferanten abhängig sind, werden die Lieferzeiten nur zur Information angegeben. Sie können daher nicht als genaue Lieferzeiten ausgelegt werden. Bei Überschreitung der Indikativen Lieferzeit von 8 bis 14 Wochen setzen wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
19. Im Falle eines Lieferverzugs, der Umständen geschuldet ist, für die der Kunde allein oder überwiegend oder weder der Kunde noch Saibhir verantwortlich ist, wird die Frist um den Zeitraum verlängert, der der Dauer des betreffenden Umstandes entspricht, plus einer angemessenen Anlaufzeit. Der Kunde wird unverzüglich darüberinformiert. Saibhir kann in zumutbarem Umfang Teillieferungen vornehmen.
20. Bei verspäteter Lieferung kommt Saibhir erst nach schriftlicher Inverzugsetzung durch den Käufer in Verzug, wobei eine weitere angemessene Lieferfrist von mindestens 90 Tagen gesetzt wird. Bei verspäteter Lieferung ist der Käufer in vollem Umfang zur Abnahme der Ware verpflichtet.
21. Saibhir ist nicht verantwortlich für die Verzögerung bei der Produktion oder Lieferung von Produkten, die Saibhir nicht zu verantworten hat (siehe § 14 Höhere Gewalt). Der Kunde kann die Bestellung unter diesen Umständen nicht stornieren.
22. Sie können vermeintliche Skonti oder Gutschriften nicht selbst vom Rechnungsbetrag abziehen oder begleichen. Sie sollten die Zahlung auch nicht aussetzen, weil Sie der Meinung sind, dass eine andere Lieferung nicht Ihren Erwartungen entspricht.
23. Tritt nach Inverzugsetzung Verzug ein, wird Saibhir den Käufer über die Erfüllung oder Auflösung des Vertrages beraten. Der Käufer kann keinen Schadenersatz verlangen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Saibhir bleibt der Eigentümer der Waren, bis alle ihre finanziellen Ansprüche dem Kunden gegenüber (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen auslaufenden Rechnungen), die der Geschäftsbeziehung erwachsen einschließlich zukünftiger Ansprüche, auch unter gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt eingegangenen Verträge befriedigt sind.
2. Zahlt der Kunde die Vergütung nicht vollständig, so hat Saibhir das Recht, nach Verstreichen einer zusätzlichen Frist von 7 Tagen zur Erfüllung der Verbindlichkeiten vom Vertrag zurückzutreten und die Aushändigung der Vorbehaltswaren zu fordern. Sollte die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen, hat Saibhir das Recht Verzugszinsen in Höhe von 3% zu verlangen. Sofern auch nach 24 Tagen kein kompletter Zahlungseingang des vollständigen Geschäftsauftrages erfolgen sollte, behält sich Saibhir das Recht vor, gerichtlich vorzugehen. Zudem kann Saibhir eine gemachte Anzahlung einbehalten.
3. Besteht ein Anspruch Dritter auf Vorbehaltsware, so informiert der Kunde die Drittpartei über den Eigentumsvorbehalt von Saibhir und benachrichtigt Saibhir unverzüglich. Der Kunde trägt alle für die Aufhebung der Ansprüche der Drittpartei und die Rückgewinnung der Vorbehaltsware erforderlichen Kosten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder sie als Sicherheit zu übertragen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit gebotener Sorgfalt zu behandeln und nicht weiterzuverkaufen. Sollte dies nicht erfolgen, hat Saibhir die Möglichkeit Ansprüche jeglicher Form geltend zu machen.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfleglich und als erkennbares Eigentum von Saibhir zu lagern und ausreichend gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
6. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Saibhir nicht nach oder hat Saibhir begründeten Anlass zu befürchten, dass er diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist Saibhir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich zurückzunehmen. Zu diesem Zweck erteilt der Käufer Saibhir unwiderruflich die Zugangsberechtigung zu den Räumen, in denen sich die gelieferte Ware befindet.
7. Nach der Rücknahme wird dem Käufer der Verkehrswert, maximal jedoch der
ursprüngliche Kaufpreis, abzüglich der Kosten, die Saibhir durch die Rücknahme
entstanden sind, gutgeschrieben.
8. Alle von uns gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum, bis Sie alle offenen Rechnungen bezahlt haben. Auch für andere Produkte. Solange die Produkte unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen Sie diese Produkte nicht verwenden, vermieten oder verkaufen. Sie haben kein Recht, die Produkte zu verpfänden oder ein sonstiges Recht daran zu begründen.
§ 6 Untersuchungspflicht
1. Der Kunde oder ein Transportunternehmer, der die Waren für den Kunden annimmt, hat diese bei Erhalt unverzüglich zu überprüfen und alle bei dieser. Überprüfung erkennbaren Mängel unverzüglich schriftlich dokumentiert mitzuteilen („offensichtliche Mängel“).
2. Der Kunde hat die Ware auf Mängel zu untersuchen, die im Rahmen einer sachgerechten .Überprüfung entsprechend vorstehendem Abschnitt (1) nicht erkennbar sind (Mängel, die „nicht offensichtliche“/„verborgene“ Mängel sind), und derartige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen, spätestens jedoch 2 Tage nach Erhalt der Produkte, schriftlich mitzuteilen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um weiteren Schaden an der mangelhaften Ware zu verhindern.
§ 7 Mängel und Haftung
1. Saibhir beseitigt festgestellte Qualitäts- und Rechtsmängel, welche ausschließlich und nachweislich beim Transport zu dem Lager von Saibhir entstanden sind, innerhalb eines angemessenen Zeitraums („Nacherfüllung“) insofern der Kunde die Firma Saibhir mit einer entsprechenden Transport-Versicherung für die Lieferungen beauftragt hat. Bei einem geringfügigen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
2. Sofern der Kunde keine Versicherung der Waren oder Lieferungen abgeschlossen hat oder die Firma Saibhir damit beauftragt hat, ist Saibhir nicht für Mängel haftbar und der Beseitigung derer. Eine Haftung für Mängel besteht nur für Lieferungen, wenn eine Versicherung vom Kunden abgeschlossen wurde oder der Kunde Saibhir damit beauftragt hat.
3. Während des Versands oder der Lieferung geben wir keine Garantie, wenn die Produkte beschädigt sind bzw. werden. Wir geben keine Garantie für die Richtigkeit der Ware, da wir ein Drittunternehmen nutzen. Der Kunde hat die Möglichkeit eine Versicherung für die Richtigkeit der Ware abzuschließen. Die Kosten dafür müssen vom Kunden getragen werden.
4. Saibhir ist nicht haftbar, wenn der Kunde die Ware ohne vorherige Zustimmung von Saibhir verändert oder durch Dritte verändern lässt.
5. Außerdem ist Saibhir nicht haftbar für Qualitätsmängel, die aufgrund von normalem Verschleiß, Fremdeinwirkung oder unsachgemäßer Verwendung auftreten.
6. Da die Firma Saibhir keine Waren selbst produziert, sondern diese von Drittanbieter bezieht, überprüfen wir unsere Ware ganz genau auf ihrer Richtigkeit, bevor wir diese an unsere Kunden versenden, um einen maximalen Qualitätsstandard sicherzustellen.
7. Saibhir haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die auf fehlerhaften und/oder unvollständigen Informationen des Kunden beruhen.
8. Saibhir kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die von Dritten (bspw. Lieferanten oder anderen Dienstleistern) an den Produkten verursacht wurden, die auf eine unsachgemäße Verwendung oder auf die Verwendung von Produkten und dergleichen zurückzuführen sind.
9. Der Kunde unternimmt alle erforderlichen Anstrengungen bzw. veranlasst derartige Anstrengungen unverzüglich, um den Schaden und dessen Auswirkungen auf ein Minimum zu beschränken bzw. komplett zu vermeiden.
10. Alle weiteren Ansprüche auf Schadensersatz auf- Grund direkter und indirekter, beiläufiger oder mittelbarer Schäden, insbesondere in Bezug auf entgangenen Gewinn, entgangene Möglichkeit und Rechtsanwaltskosten werden ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten gleichermaßen für juristische Personen, gesetzliche Vertreter und Angestellte von Saibhir sowie für die natürlichen Personen, die Saibhir mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen beauftragt.
12. Saibhir haftet nicht für Verlust, Verspätung oder Beschädigung der Ware beim Versand, sofern keine Versicherung vom Kunden abgeschlossen wurde oder Saibhir damit beauftragt wurde. Die bestellten Produkte werden mit größter Sorgfalt verpackt. Der Versand erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch für Lieferungen, bei denen eine zusätzliche Gebühr für Expressversand gewählt wurde, gegen eine von Ihnen wählbare Gebühr bei versichertem Versand, dies muss auf der Rechnung angegeben werden.
13. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertrete rund Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
14. Saibhir haftet nur für Schäden, die dem Käufer aufgrund von Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Saibhir entstehen. Saibhir haftet nicht für sonstige Schäden, in welcher Form auch immer.
15. Saibhir ist in keinem Fall zum Ersatz von Folgeschäden, einschließlich Schäden durch Betriebsunterbrechung und/oder entgangenen Gewinn, verpflichtet.
16. Schadensersatzansprüche erlöschen, wenn sie Saibhir nicht innerhalb von 48 Stunden, nachdem der Käufer bekannt war oder vernünftigerweise hätte bekannt sein können, schriftlich gemeldet wurden.
17. Die Haftung von Saibhir ist auf den mit der Lieferung verbundenen Umsatz beschränkt.
18. Wenn Saibhir für den betreffenden Schaden versichert ist, ist ihre Haftung abweichend vom Vorstehenden auf den Betrag beschränkt, der ihr aufgrund dieser Versicherung ausbezahlt wird.
19. Wir haften selbstverständlich für Schäden, die wir unerwartet einschätzen können. Dies muss natürlich in einem angemessenen Verhältnis zu unseren Risiken und den von uns erzielten Margen stehen. Unsere Haftung ist daher in jedem Fall auf den Rechnungswert der von uns gelieferten Ware beschränkt. Darüber hinaus haften wir nicht für Folgeschäden, wie zum Beispiel den Gewinn, der Ihnen entgangen ist, weil Sie unser Produkt nicht weiterverkaufen können oder weil Sie woanders teurer einkaufen müssen. Und selbstverständlich haften wir nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
§ 8 Stornierung und Rückgabe
1. Eine Rücksendung von Waren ist für Kunden, hier im Speziellen Unternehmenskunden iSd §§ 14, 310 Abs.1 BGB nicht möglich.
2. Auf Kundenwunsch gefertigte Produkte können nicht storniert werden. Im Falle einer Stornierung wird eine Entschädigung in Höhe von 70% des Gesamt auftragswertes ohne Mehrwertsteuer berechnet.
3. Wenn der Käufer nach Abschluss eines Vertrages diesen widerrufen oder ändern möchte, ist Saibhir an diese Stornierung und/oder Änderung nur dann gebunden, wenn er dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
4. Der Käufer muss Saibhir die Stornierung oder Änderung schriftlich mitteilen.
5. Im Falle einer Stornierung oder Änderung ist der Käufer verpflichtet, Saibhir alle daraus resultierenden Kosten und/oder Schäden zu ersetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Transport- und Herstellungskosten, Verwaltungskosten und/oder entgangener Gewinn.
6. Der Käufer kann sich nicht mehr darauf berufen, dass das Gelieferte nicht der Vereinbarung entspricht (Nichtübereinstimmung), wenn er Saibhir dies nicht innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung der Ware schriftlich mitgeteilt hat.
7. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Menge, Maßen, Farben und/oder Ausführung, die als handelsüblich gelten oder technisch nicht oder nur schwer vermeidbar sind, können keinen Grund für eine Abweichung darstellen.
8. Eine Rücksendung der gelieferten Ware wegen Nichtübereinstimmung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien möglich.
9. Saibhir liefert und bietet nur Waren für gewerbliche Kunden und Freiberufler angeboten. Es erfolgt kein Verkauf an Privatkunden i.S.d. § 13 BGB. Bei Verträgen zwischen Kaufleuten gibt es kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Sie bestätigen mit Abgabe Ihrer Bestellung, dass Sie Gewerbetreibender sind.
§ 9 Aufrechnung/ Zurückbehaltung/ Abtretung
1. Saibhir kann die gesetzlich verankerten Auf Rechnung und Zurückbehaltungsrechtes geltend machen.
2. Der Kunde kann in Bezug auf seine eigenen Ansprüche lediglich insoweit eine Aufrechnung vornehmen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wie seine Ansprüche durch ein Feststellungsurteil oder anderweitig abschließend festgesetzt wurden, unstrittig sind oder anerkannt wurden.
3. Der Kunde kann keine Ansprüche gegen Saibhir abtreten.
§ 10 Geistiges Eigentum
1. Der Kunde stimmt zu und bestätigt, dass alle Markennamen, Handelsmarken, Marken, Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und anderes geistiges Eigentum in Bezug auf oder in Verbindung mit den Produkten („geistiges Eigentum“), ungeachtet des Eintragungs- landes, Saibhir gehören und vollständig im Eigentum von Saibhir stehen. Der Kunde versucht nicht, geistiges Eigentum von Saibhir im Hoheits- gebiet oder andernorts zu patentieren, zu registrieren oder zu unterschlagen. Des Weiteren unterstützt der Kunde Saibhir beim Schutz und der Eintragung oder der Ausweitung des Schutzes ihres geistigen Eigentums im Hoheitsgebiet und informiert Saibhir über Verletzungen oder drohende Verletzungen des geistigen Eigentums.
2. Wenn der Kunde von Saibhir versucht von unserem Lieferanten direkt Ware zu bestellen ohne unsere Erlaubnis oder Kenntnis, ob direkt oder indirekt über Dritte, wird eine Strafe in Höhe von 70% des erzielten Gewinns an Saibhir fällig.
3. Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechte an Designs, Zeichnungen, Verpackungen, Mustern und Fotos, unabhängig von der Herkunft der von Saibhir gelieferten Produkte, verbleiben bei Saibhir. Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, Entwürfe zu kopieren und/oder anderweitig durch Dritte herstellen zu lassen. Wird dies festgestellt, erhält Saibhir eine sofort fällige und fällige Forderung in Höhe von € 150.000 Tausend Euro pro Abrechnung gegen den Käufer.
4. Saibhir behält sich das Recht vor alle seine Produkte mit dem eigenen Logo zu versehen. Es bedarf keiner gesonderten Zustimmung des Kunden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, muss dies schriftlich mitgeteilt werden.
5. Saibhir erklärt, dass die gelieferte Ware nach bestem Wissen und Gewissen keine geltenden geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt. Saibhir kann den Käufer jedoch nicht für Verletzungen von Schutzrechten Dritter freistellen.
6. Saibhir ist berechtigt, die von ihr gelieferte Ware vom Käufer zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, dass geistiges Eigentum Dritter verletzt wurde. Saibhir sendet dem Käufer eine Gutschriftsrechnung für die zurückgesendete Ware. Die Rücknahme der Ware berechtigt den Käufer nicht zum Schadensersatz.
7. Der Käufer darf das von Saibhir auf seiner Website zur Verfügung gestellte Bildmaterial zur Unterstützung der Marke Saibhir verwenden. Eine Nutzung zu anderen Zwecken oder in sonstiger Weise ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Saibhir gestattet.
§ 11 Schadloshaltung
1. Der Kunde verteidigt Saibhir und hält diese schade und klaglos gegenüber allen Ansprüchen, Forderungen, Klagegründen, Kosten und Ausgaben, die möglicherweise in Bezug auf eine(n) mutmaßliche(n) Verstoß, Fahrlässigkeit, Fehler, Versehen oder Unterlassung seitens des Kunden oder seitens eines Mitarbeiters oder Vertreters des Kunden gegen Saibhir vorgebracht werden oder dieser entstehen.
§ 12 Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Für die Verarbeitung derjenigen personenbezogenen Daten, die in Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit erfolgt, ist jeweils ausschließlich Saibhir oder der Kunde selbst verantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Saibhir und der Kunde sind verpflichtet, die geltenden Datenschutzrechtlich Bestimmungen einzuhalten.
2. In der Folge der Ausführung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und insbesondere zum Zwecke der Bearbeitung von Bestellungen des Kunden (Verwaltung, Überwachung, Rechnungstellung usw.) sowie im Fall von möglichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Saibhir und dem Kunden verarbeitet Saibhir personenbezogene Daten von natürlichen Personen (nachstehend als „betroffene Personen“ bezeichnet).
3. Diese personenbezogenen Daten, sind die durch den Kunden an Saibhir übermittelten, wie z.B. aber nicht ausschließlich Vorname und Name der Person, die die Bestellung getätigt hat, die Postanschrift, die elektronische Anschrift und eine Telefonnummer. Zur Geschäftsanbahnung, insbesondere zu vorvertraglichen Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, kann Saibhir E-mails an die von der betroffenen Person angegebenen Adresse versenden. Die betroffene Person kann dem Erhalt derartiger E-Mails jederzeit widersprechen.
4. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte übermittelt. Ausnahmsweise kann eine Übermittlung an Dritte erfolgen, soweit dies für die Erbringung der Leistung gegenüber dem Kunden erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die Weitergabe an Konzérngesellschaft, technische Dienstleister, Partner, Lieferanten sowie Dienstleister und Partner des Lieferanten, Transportdienstleister, Administratoren der IT-Systeme, Rechnungs- und Buchhaltungsdienstleister. Eine Weitergabe kann außerdem an die juristischen Berater von Saibhir erfolgen, die der beruflichen Schweigepflicht und/oder einer vertraglich vereinbarten Geheimhaltungspflicht unterliegen.
5. Saibhir speichert personenbezogene Daten für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus so lange, wie es die Verwaltung von Forderungen und Streitigkeiten erfordert oder es zwecks Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und/oder Vorgaben (insbesondere handels- und steuerrechtlicher Art) und/oder zur Beant- wortung von Anforderungen der zuständigen Behörden erforderlich ist.
6. Soweit keine Datenübertragung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums durchzuführen ist, werden die personenbezogenen Daten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bei einem Dienstanbieter gehostet, der an die Sicherheits und Vertraulichkeitspflichten der DSGVO gebunden ist. Saibhir oder sein Host können personenbezogene Daten nur dann in Länder übertragen, die nicht Mitglied des Europäischen Wirt- schaftsraums sind und für die kein Angemessenheitsbe- schluss der Europäischen Kommission vorliegt, wenn geeignete Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten ergriffen wurden und den betroffenen Personen durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Als solche kommen insbesondere verbindliche interne Datenschutzvorschriften und Standarddatenschutzklauseln der Kommission in Betracht.
7. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen sind die betroffenen Personen berechtigt, Auskunfts-, Berichtigungs und L.schungsansprüche bzgl. der sie betreffenden personenbezogenen Daten geltend zu machen, die einschränkung ihrer Verarbeitung sowieden Erhalt und die Übertragung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen. Aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation ergeben, hat die betroffene Person außerdem jederzeit das Recht, gegen eine
Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Soweit Saibhir eine Einwilligung zur Verwendung der personenbezogenen Daten eingeholt hat, kann die betroffene Person diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ansprechpartner für die Ausübung der zuvor genannten Rechte ist die Datenschutzbeauftragte von Saibhir hello@Saibhirinterior.de
§ 13 Garantie
1. Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferte Ware frei von Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehlern ist. Für Mängel, die bei Lieferung nicht sichtbar sind, erlischt diese Garantie 48 Stunden nach Lieferung.
2. Saibhir gibt keine andere oder weitergehende Garantie für Waren als die Garantie seiner Lieferanten und/oder Hersteller für das betreffende Produkt.
3. Diese Saibhir-Garantie gilt nicht für: (a) Verschleiß, Korrosion, Verfärbung und Alterung aufgrund normaler Nutzung und Lagerung; (b) Schäden durch falsche und/oder unsachgemäße Wartung; (c) Schäden, die durch Vermietung an Dritte oder des Produkts durch externe Ursachen wie Feuer, Wasser, Dampf, Flüssigkeit, Eis, falsche Anwendung, Fallenlassen, Vernachlässigung, Missbrauch (einschließlich der Verwendung entgegen den Anweisungen von Saibhir) oder Missbrauch verursacht werden; (d) auf und austauschbare Teile. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn die Produkte an Dritte weiterverkauft oder vermietet werden.
4. Saibhir garantiert, dass die Ware die Eigenschaften hat, die der Käufer für einen bestimmten Zeitraum nach dem Kauf, der für diese Ware zumutbar ist, von maximal zwölf Monaten erwarten kann. Die Gewährleistung von 12 Monaten erlischt, wenn der Käufer seine Produkte bei Veranstaltungen, Hochzeiten und Partys einsetzt. Die Gewährleistung erlischt auch, wenn der Käufer die Produkte an andere vermietet.
5. Erweist sich die Ware innerhalb dieser Frist als mangelhaft, wird Saibhir für Reparatur oder Ersatz sorgen. Zu diesem Zweck wird der Käufer Saibhir alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbringen. Saibhir ist in keinem Fall zum Ersatz von Schäden verpflichtet, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich schriftlich vereinbart.
6. Hat der Käufer selbst Änderungen an der Ware vorgenommen, erlischt jegliche Gewährleistung. Gleiches gilt, wenn die Ware nicht vorschriftsmäßig behandelt und/oder gereinigt wurde.
7. Für Mängel infolge von Witterungseinflüssen, Lichteinfall und/oder der Vermietung von Produkten an Dritte wird keine Gewährleistung übernommen.
8. Saibhir haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die auf unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen.
§ 14 Transport- und Verpackungskosten
1. Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde
2. Für den Fall, dass mit dem Käufer für die Lieferung von Containerware ein Pauschalpreis für die unter § 4.7 genannten Kosten vereinbart wurde, ist Saibhir dennoch berechtigt, die Seefrachtkosten an den Käufer weiterzugeben, wenn und soweit diese Kosten übersteigen ein Betrag von 13.500 USD. Der oben genannte Betrag kann von Saibhir monatlich angepasst werden.
§ 15 Höhere Gewalt
1. Saibhir wird von der Verpflichtung, irgendwelche Bestimmungen und Bedingungen aus dieser Vereinbarung mit dem Kunden zu erfüllen, entbunden, wenn diese Erfüllung ganz oder teilweise aufgrund oder in Bezug auf die folgenden Punkte verzögert oder verhindert wird:
2. Im Falle höherer Gewalt ist Saibhir berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Situation höherer Gewalt auszusetzen.
3. Unter höherer Gewalt sind behördliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Krankheiten, Naturkatastrophen, (Bürger-)Kriege, Putschversuche und/oder sonstige Unruhen, allgemeine Transportprobleme, Import- und/oder Exportbarrieren und auch Störungen im das Kommunikationsnetz und/oder Internetverbindungen oder Stromprobleme, Aufruhr, Krieg, terroristische Gewalttaten, öffentliche Unruhen, Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampf, Brände, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, höhere Gewalt, Navigationsfehler, Störung oder Ausfall der Beförde- rungs-, Produktions-, Vertriebs-, Lager oder Verarbeitungsanlage bzw. Einrichtung.
4. Höhere Gewalt umfasst auch alle Umstände, die bei Vertragsschluss nicht zu erwarten waren und die außerhalb des Einflussbereichs von Saibhir liegen.
5. Saibhir kann nicht für Preiserhöhungen von Containern haftbar gemacht werden. Liegen bei der Festlegung der Liefer- und/oder Leistungsfrist andere als Saibhir bekannte Umstände vor, kann Saibhir die Lieferung/ oder Leistungsfrist um den Zeitraum verlängern, der für die Ausfuhr der Ware unter diesen Umständen erforderlich ist. Wenn die Arbeiten in diesem Fall nicht in den Zeitplan von Saibhir aufgenommen werden können, werden sie ausgeführt, sobald es der Zeitplan zulässt. Darüber hinaus kann die andere Partei keine Entschädigung verlangen.
6. Erhöhen kostenbestimmende Faktoren den Preis nach Anzahlung der Rechnung, ist Saibhir berechtigt, diese Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben, sofern die Ausführung der Rechnung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Preiserhöhung gleichzeitig mit der Zahlung des Kunden oder dem nächsten vereinbarten Zahlungsziel zu zahlen.
7. Die Gegenpartei kann keine Rechte aus Ratschlägen und Informationen von Saibhir ableiten, die nicht ausdrücklich Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
8. Die Gegenpartei stellt Saibhir von allen Ansprüchen Dritter aus Produkthaftung, Lieferhaftung und Haftung für Verzögerungen infolge von COVID-19 frei.
9. Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Anträgen oder Verfügungen von Regierungsstellen oder -behörden auf lokaler, (bundes-)staatlicher oder Provinzebene.
10. Ausfall oder Störung bei der Herstellung, Beschaffung, Verarbeitung, Lieferung oder dem Verbrauch der Produkte, Sämtliche andere Gründe (gleich, ob derselben Kategorie oder Art angehörig wie die in dieser Vereinbarung aufgeführten), die sich außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Saibhir befinden, Saibhir bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen behindern und die Saibhir durch Aufwendung angemessener Sorgfalt nicht verhindern kann.
11. Unbeschadet anderer Bestimmungen oder Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen kann Saibhir im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, das Saibhir wie oben beschrieben beeinträchtigt, ihren verfügbaren Vorrat an den jeweiligen Produkten unter ihren Käufern auf beliebiger Basis aufteilen, ohne dabei Verpflichtungen einzugehen und/oder die Preise für die Produkte anzupassen, um die gestiegenen Kosten in Bezug auf die unter (1) (2) und (3) oben beschriebenen Ereignisse auszugleichen.
§ 16 Vertrauliche Informationen
1. Der Kunde hat den Inhalt des Vertrags sowie sämtliche Angaben, die Saibhir ihm gegenüber zu Kosten und Preisen macht, sowie alle weiteren Informationen über Saibhir, die er von Saibhir erhält oder auf anderem Wege erhält (zusammen: „Vertrauliche Informationen“) , streng vertraulich zu behandeln und darf diese nur im Rahmen seiner Pflichten aus ihrem Vertrag verwenden.
§ 17 Salvatorische Klausel
1. Alle Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, die im maßgeblichen Gerichtsbezirk ungültig oder undurchsetzbar sind, sind insoweit unwirksam, wie sie ungültig und undurchsetzbar sind. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
§ 18 Erfüllungsort, Gerichtsstand & anwendbares Recht
1. Alle Vereinbarungen und rechtlich relevanten Erklärungen der Parteien bedürfen der Schriftform.
2. Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz vom zuständigen Gericht des Amtsgerichts Limburg, Standort Maastricht, entschieden, es sei denn, Saibhir sollte das Gericht am Standort oder Wohnsitz des Käufers bevorzugen oder zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.
3. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich nach Niederländischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) vom 11. April 1980 ist nicht anwendbar.
§ 19 Außergerichtliche Auflösung
1. Unbeschadet des Rechts auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen hat Saibhir das Recht, den Vertrag zwischen den Parteien außergerichtlich aufzulösen und/oder jeden Betrag, den der Käufer Saibhir noch schuldet, unverzüglich und ohne Inverzugsetzung einzufordern, falls Kupfer: Für insolvent erklärt wird oder wenn ein entsprechender Antrag oder Antrag gestellt wird oder ein Antrag auf Zahlungseinstellung gestellt wird oder wenn sein Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird; Sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon, einschließlich der Einbringung seines Unternehmens in ein zu gründendes oder bereits bestehendes Unternehmen, einstellt oder übertragen oder den Zweck seines Unternehmens ändert;
- Stirbt oder wird unter Vormundschaft gestellt;
- Keiner gesetzlichen Verpflichtung, einer Vereinbarung zwischen den Parteien
- oder diesen Bedingungen nachkommt;
§ 20 Anwendbarkeit
1. Soweit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer in einer anderen Sprache als der Niederländischen Sprache zur Verfügung gestellt wurden, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Niederländischen Text nur bei Auslegungsund/oder Textunterschieden maßgebend.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Kostenvoranschläge von und alle Vereinbarungen mit Saibhir.
3. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Bedingungen des Käufers auf Vereinbarungen zwischen Saibhir und dem Käufer ist ausgeschlossen.
4. Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn und soweit sie zwischen Saibhir und dem Käufer schriftlich vereinbart wurden. Version vom 2. November 2020.